Das neue Erwachsenenschutzgesetz ist mit 1. Juli 2018 in Kraft getreten.
Der Grundgedanke des Gesetzes ist, der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung folgend, dass jeder Mensch unterstützt werden soll, sein Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten und eigene Entscheidungen zu treffen. Diese Gesetzesänderung betrifft Alten- und Pflegeheime wie auch andere Pflege- und Betreuungseinrichtungen .
Der VSD Vorsorgedialog® ist ein Kommunikationsprozess, in dem es darum geht, die Wünsche und Bedürfnisse von BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen für ein gutes Leben und insbesondere auch für ein würdevolles Sterben zu erfragen und entsprechend aufzuschreiben, damit sie erfüllt werden können und für die Betreuenden (intern im Heim wie extern) Rechtssicherheit besteht . BewohnerInnen können im Vorsorgedialog festlegen, welche Maßnahmen sie für sich am Lebensende wünschen und welche nicht (z.B. Reanimationsversuch, Krankenhauseinweisung,…). Wenn BewohnerInnen nicht mehr entscheidungsfähig sind, so gibt es im Vorsorgedialog die Möglichkeit, gemeinsam mit Angehörigen, Vertrauenspersonen und Betreuenden, den mutmaßlichen Willen der Bewohnerin/des Bewohners zu ermitteln.
Der Vorsorgedialog soll dazu beitragen, dass das Betreuungsteam und auch beigezogene Bereitschafts- oder NotärztInnen im Krisenfall nur jene Maßnahmen setzen, die von der Bewohnerin/dem Bewohner gewünscht sind/waren. Sie sollen nach dem Willen der BewohnerInnen handeln, dabei aber möglichst große Rechtssicherheit haben.
Der Vorsorgedialog wurde von Hospiz Österreich, gemeinsam mit dem Beirat Hospizkultur und Palliative Care in der Grundversorgung und zahlreichen ExpertInnen, entwickelt und ist im neuen Erwachsenschutzgesetz verankert .
Im § 239 (1) ff. heißt es:
§ 239. (1) Im rechtlichen Verkehr ist dafür Sorge zu tragen, dass volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, möglichst selbständig, erforderlichenfalls mit entsprechender Unterstützung, ihre Angelegenheiten selbst besorgen können.
(2) Unterstützung kann insbesondere durch die Familie, andere nahe stehende Personen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und soziale und psychosoziale Dienste, Gruppen von Gleichgestellten, Beratungsstellen oder im Rahmen eines betreuten Kontos oder eines Vorsorgedialogs geleistet werden.
Das bedeutet einerseits, dass der VSD Vorsorgedialog® von der Gesetzgebung als Instrument empfohlen wird, um Menschen dabei zu unterstützen, selbstbestimmte Entscheidungen hinsichtlich ihres Lebens und ihres Sterbens zu treffen. Zusätzlich bietet die gesetzliche Verankerung dem Betreuungsteam mehr Rechtssicherheit, um Behandlungsentscheidungen im Sinne der Bewohnerin/des Bewohners treffen zu können.
Das ist eine sehr positive Entwicklung! Es gibt allerdings noch ein großes Hindernis in der österreichweiten Umsetzung. Das ist die derzeit fehlende Honorierung von Vorsorgedialoggesprächen für die ÄrztInnen wie für die Pflegenden Es gibt derzeit keine Position, in der dieses 45-60 minütige Gespräch abgerechnet werden kann. Dieser Schritt muss folgen, wenn Entscheidungsträger wollen, dass der VSD Vorsorgedialog gelebt werden kann.
Weitere Informationen zum Vorsorgedialog finden Sie unter:
https://www.hospiz.at/fachwelt/vorsorgedialog/