Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Österreich

Stellungnahme des Dachverbands Hospiz Österreich zum Entwurf des Sterbeverfügungsgesetzes

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Der Dachverband Hospiz Österreich hat den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Sterbeverfügung geprüft und in einer Arbeitsgruppe ausführlich diskutiert. Dem Bundesministerium für Justiz wurde am 11. November 2021 eine Stellungnahme übermittelt

Was uns gerade beschäftigt und wie wir uns einsetzen

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In den letzten Monaten und Wochen hat sich die Vielfalt der Herausforderungen verstärkt.
Der Dachverband Hospiz Österreich beschäftigt sich intensiv mit den Themen Regelfinanzierung, Gesetzgebung zum assistierten Suizid, Novelle zum Universitätsgesetz.

Es geht darum, die Regelfinanzierung für ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene und für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene umzusetzen.
Ein neues Gesetz zum assistierten Suizid braucht Antworten und Kontakte.
Es ist Hochsaison der Vorgespräche, wir haben uns bei allen Klubs im Parlament gemeldet. Unsere Hoffnung ist verstanden zu werden.

Hospiz- und Palliativforum beendet seine Arbeit

Zugleich hat das Hospiz- und Palliativforum wie geplant mit Ende Mai 2021 seine Arbeit beendet. Im März 2016 hatten das damalige BMGF und BMASK in einer Presseaussendung bekanntgegeben, dass Dr.in Elisabeth Pittermann-Höcker und Waltraud Klasnic gemeinsam und ehrenamtlich mit dem Präsidium des Hospiz- und Palliativforums im Auftrag der Bundesregierung betraut sind. Man folgte damit der dringlichsten der 51 Empfehlungen der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“. Der Dachverband Hospiz Österreich ist durch Mag.a Leena Pelttari MSc, Dr. Karl Bitschnau MAS, MMag. Christof Eisl und Sonja Thalinger MSc vertreten und sprach für die Belange der Hospiz- und Palliativversorgung von Erwachsenen sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ihren Familien.

Das Hospiz- und Palliativforum hat im Juni 2019 die Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungsgesellschaft mbH mit der Durchführung der Projektstudie „Regelfinanzierung in der Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – Analyse der Finanzierungsmodelle aller Angebote der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich“ beauftragt.

Diese Studie liegt nun vor und bildet eine gute Grundlage für das Anliegen, eine Regelfinanzierung zu erreichen.

Neue Studie: Nur noch 35% für assistierten Suizid

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Das Markt- und Meinungsforschungsinstitut FOCUS Austria hat in einer Pressekonferenz am 15. Juni 2021 eine neue Grundlagenstudie zur “Sterbehilfe” vorgestellt. Die Ergebnisse dieser dritten Studie seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) im Dezember 2020 unterscheiden sich zum Teil stark von den Vorgängerstudien (Meinungsforschungsinstitut INTEGRAL und Ludwig Boltzmann Institute Digital Health and Patient Safety). Wie so oft hängt es von den Fragen ab, die gestellt werden.

2.002 Personen, repräsentativ für ganz Österreich, wurden über Online Interviews von 21.-28. Mai 2021 befragt. Was die vorliegende Studie auszeichnet, ist die differenzierte Abfrage zu den unterschiedlichen Formen von „Sterbehilfe“, ohne den Fokus auf das Urteil des VfGH zu legen. In diesem Sinn unterscheidet diese Studie viel genauer zwischen den bereits jetzt möglichen Formen (wie z.B. Beenden lebenserhaltender Maßnahmen, Gabe von Medikamenten auch mit dem Risiko der Lebensverkürzung) und umstrittener Formen wie assistierter Suizid und Tötung auf Verlangen.

Laut dieser durchgeführten Studie befürworteten nur 35% der Bevölkerung die Möglichkeit des assistierten Suizids und bloß 31% die Tötung auf Verlangen.

Übrigens gehen laut dieser Studie über 70% der Österreicher*innen davon aus, dass es trotz gesetzlicher Regelungen zum assistierten Suizid zu Missbrauch kommen wird.

Die Studie im Detail finden Sie –>> hier.

Was können Sie tun? Mit uns gemeinsam mit Menschen über das sprechen, was Hospiz- und Palliativversorgung ist und kann

 

Assistierter Suizid: gemeinsame Stellungnahme des Dachverbandes Hospiz Österreich und der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG)

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Gemeinsame Stellungnahme von Dachverband Hospiz Österreich und Österreichischer Palliativgesellschaft zum aktuellen Diskussionsprozess über eine gesetzliche Regulierung des assistierten Suizids[1]

Präambel

Hospiz und Palliative Care stehen für das Prinzip eines würdevollen und lebenswerten Lebens bis zum Lebensende durch aktive und umfassende Betreuung und Begleitung. Hoher Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen leitet uns bei den nachfolgend ausgeführten Positionen, mit denen wir unsere Haltung konkretisieren.

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des §78 StGB bzw. einer künftigen Regelung zum Thema assistierter Suizid ist es aus unserer Sicht unverzichtbar, dass einige grundlegende Prinzipien sichergestellt werden:

  • Rahmenbedingungen für einen Tod in Würde und Sicherheit
  • Schutz vulnerabler Gruppen
  • Verhinderung von Missbrauch
  • Freiheit von Zwang bei der Entscheidung über das eigene Lebensende
  • Freiheit von Zwang und Sicherheit für das Gesundheitspersonal

 Allgemeine Anmerkungen

Von Respekt und Wertschätzung getragen, ist es das Ziel der Hospiz- und Palliativversorgung, die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung und ihrer Zu- und Angehörigen zu verbessern und sie bei den vielfältigen Problemen, die damit einhergehen, zu unterstützen. Leiden soll vorgebeugt und gelindert werden, insbesondere durch frühzeitige Erkennung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Belastungen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Natur.

Was die Hospiz- und Palliativversorgung kann

Eine adäquate Betreuung, Behandlung und Begleitung erfordern ein vielfältiges Angebot in einem System abgestufter Versorgung, um die richtigen Patienten zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu versorgen. Palliative Grundversorgung soll in allen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens geleistet werden. Spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung stellt darüber hinaus in komplexen Situationen und bei schwierigen Fragestellungen zusätzliche interprofessionelle Angebote zur Verfügung, die auf individuelle und unterschiedliche Bedarfs- und Bedürfnislagen abgestimmt sind. Die Grundhaltung der Hospiz- und Palliative Care auf allen Ebenen der Gesundheitsversorgung und der Gesellschaft zu integrieren ist ein zentrales Anliegen.

Was wir in der Versorgung von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen brauchen

Die langjährige Forderung, die Hospiz- und Palliativversorgung mit adäquaten Ressourcen auszustatten, gewinnt mit Blick auf die künftige Möglichkeit des assistierten Suizids zusätzlich an Dringlichkeit und Brisanz. Die aktuell zu konstatierende Mangelversorgung auf diesem Gebiet kann das Risiko bergen, dass Menschen sich der Option des assistierten Suizids zuwenden, weil keine angemessene Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung steht.

Daher muss aus unserer Sicht jetzt mehr denn je sichergestellt werden, dass Jede und Jeder, die oder der dies benötigt, Zugang zu Hospiz- und Palliativversorgung hat – leistbar, flächendeckend, unabhängig vom Wohnsitz, rund um die Uhr.

Alle Einrichtungen der abgestuften spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich müssen durch die öffentliche Hand voll finanziert werden. Zugleich müssen Maßnahmen der Suizidprävention ausgebaut und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. Mit Blick auf das genannte Risiko durch Mangelversorgung müssen auch Angebote und Einrichtungen zur Betreuung und Versorgung alter Menschen, von Menschen mit Behinderung und der Unterstützung für pflegende Angehörige ausgebaut und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden.

Bereits bestehende Möglichkeiten zur Wahrung der Autonomie am Lebensende wie die Errichtung einer Patientinnen- und Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder die Möglichkeit einer Erwachsenenvertretung müssen verstärkt im Bewusstsein der Bevölkerung verankert und einfach zugängig gemacht werden. Die Umsetzung des Vorsorgedialogs (im Sinne des Advance Care Planning) muss im mobilen Bereich und in Einrichtungen stationärer Betreuung finanziert werden.

Ein Basiswissen zu Hospiz und Palliative Care muss in den Grundausbildungen aller Gesundheits- und Betreuungsberufe und sozial-spirituellen Berufe integriert sein, dazu sollen spezialisierte Ausbildungsprogramme verstärkt von der öffentlichen Hand gefördert werden. Die umfassende Integration von Hospizkultur und Palliative Care in Einrichtungen der Seniorenbetreuung, Pflege und Geriatrie und Versorgungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung muss gestärkt werden.

Darüber hinaus sollte Wissen über Hospiz und Palliative Care schon in der schulischen Ausbildung Platz finden, zum Beispiel im Rahmen eines Ethik- oder Religionsunterrichtes oder durch das Projekt „Hospiz macht Schule“.

Verstärkte Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit sollen dabei unterstützen, Menschen über Betreuung am Lebensende zu informieren und ihnen die Angst vor Abhängigkeit, Autonomieverlust und Leid zu nehmen.


Wichtige Überlegungen zu einer Regulierung des assistierten Suizids aus Sicht von Hospiz und Palliative Care

Bei der rechtlichen Ausgestaltung einer Option zum assistierten Suizid, wie sie Regierung und Gesetzgeber planen, sind aus der Sicht von Hospiz und Palliative Care einige Eckpunkte zentral:

  • Ziel einer Regulierung ist es, assistierten Suizid für bestimmte Personen und unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen. Es soll keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf assistierten Suizid geben.
  • Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass eine Bereicherung durch die Assistenz zum Suizid ausgeschlossen wird.
  • Um die Möglichkeit des assistierten Suizids in Anspruch nehmen zu können, muss die betroffene Person zum Zeitpunkt der Willensäußerung ebenso wie zum Zeitpunkt der Durchführung:
    • volljährig sein und
    • entscheidungs- und urteilsfähig sein und
    • einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und
    • an einer diagnostizierten, chronisch fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebensdauer leiden und
    • die Entscheidung unbeeinflusst von Dritten und sozialem Druck treffen und
    • nicht an einer die Autonomie beschränkenden psychischen Erkrankung leiden, wie zum Beispiel einer behandelbaren Depression oder einer akuten Suizidalität.
  • Eine Sterbeverfügung im Sinne einer Festlegung auf einen assistierten Suizid zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft muss ausgeschlossen werden, da es zum späteren Zeitpunkt zu einer Kollision des natürlichen Willens mit dem vorausverfügten Willen kommen kann.
  • Eine assistierende Person (also eine Person, die Handreichungen bei der Verabreichung des Medikamentes leistet) muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit der assistierte Suizid straffrei ist:
    • Volljährigkeit
    • Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
    • Bereitschaft zur Hilfeleistung aus eigenem, schriftlich festgelegten Willen
    • Anwesenheit während des gesamten Prozesses bis zum Eintritt des Todes
    • Veranlassung medizinischer Maßnahmen bzw. Beiziehung medizinischer Unterstützung im Fall von Komplikationen
    • Erledigung der Dokumentations- und Meldepflichten
    • Suizidassistenz soll nicht auf Wiederholung ausgelegt sein.

Begleitende Personen, die nicht bei der Verabreichung des Medikaments assistieren, bleiben immer straffrei, auch wenn die assistierende Person nicht die Kriterien der Straffreiheit erfüllen sollte.

  • Assistierter Suizid ist keine Aufgabe des öffentlichen Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesens und keine Aufgabe der Hospiz- und Palliativversorgung. Vielmehr sind in allen Bundesländern – auf bundesweit einheitlicher Basis – Koordinationsstellen einzurichten, die dafür Sorge zu tragen haben,
    • dass unabdingbare Voraussetzungen für den assistierten Suizid, wie die Feststellung der Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit der suizidwilligen Person oder das Fehlen von Beeinflussung und Druck durch Dritte durch entsprechende Mechanismen überprüft werden,
    • dass von suizidwilligen Personen Beratungsangebote im Bereich Palliative Care, Psychiatrie sowie Sozialarbeit in Anspruch genommen werden können,
    • dass alle Verfahrensschritte rund um einen assistierten Suizid im Detail dokumentiert werden,
    • dass die Voraussetzungen für Begleitforschung geschaffen werden.
  • Keine Einrichtung im Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesen soll zu Aktivitäten im Zusammenhang mit assistiertem Suizid verpflichtet werden, ebenso wenig individuelle Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen.
  • Die künftige Regelung muss, wie dies auch der Verfassungsgerichtshof angesprochen hat, berücksichtigen, dass Entscheidungen zum Lebensende auch durch soziale und ökonomische Umstände beeinflusst werden. Daher müssen Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch vorgesehen werden, insbesondere im Hinblick auf das Risiko möglicher Entscheidungen zum Suizid unter dem Einfluss Dritter. Zum Zweck der Missbrauchsvorbeugung sind daher sowohl Mechanismen der prospektiven als auch der retrospektiven Kontrolle (auf der Basis einer detaillierten Dokumentation) vorzusehen.

Diese Eckpunkte sind aus der Perspektive von Hospiz und Palliative Care zentrale Elemente einer künftigen Regulierung des assistierten Suizids. Die Einführung einer Möglichkeit des assistierten Suizids, bevor eine Vollversorgung im Bereich Hospiz und Palliative Care sichergestellt ist, birgt aus unserer Sicht das große Risiko, dass Menschen sich nur aufgrund inadäquater Betreuungs- und Behandlungsangebote für den assistierten Suizid entscheiden, nicht aus freien Stücken. Das gilt es zu verhindern.

Hospiz- und Palliativversorgung bleiben im Interesse eines menschenwürdigen Lebensendes unverzichtbar.

Waltraud Klasnic, Präsidentin Dachverband Hospiz Österreich, 1030 Wien

Dr. Dietmar Weixler MSc (palliative care),  Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft, 1090 Wien


[1] Erarbeitet von der Arbeitsgruppe aus dem Dachverband Hospiz Österreich und der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) am 13.4.2021 (MMag. Christof Eisl, Dr. Christina Grebe MSc, Waltraud Klasnic, Priv. Doz. Dr. Gudrun Kreye, Univ. Prof. Dr. Rudolf Likar MSc, Dr. Veronika Mosich MSc, Mag. Werner Mühlböck MBA, Mag. Leena Pelttari MSc, DSA Bettina Pußwald, MSM, Sonja Thalinger MSc, Manuela Wasl MSc, Univ. Prof. Dr. Herbert Watzke, Dr. Dietmar Weixler MSc, Dr. Karin Zoufal)

Ja zum Leben bis zuletzt – Nein zur Beteiligung am Töten

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„Die Hospizbewegung sieht es als ihre zentrale Aufgabe, ein Leben bis zuletzt lebenswert und mit bestmöglicher Lebensqualität zu gestalten. In diesem Bemühen orientieren wir uns am Willen des Patienten. Dabei zeigen unsere jahrzehntelangen Erfahrungen, dass die Selbstbestimmung Sterbender in Beziehung zum sozialen Umfeld gesehen werden muss (relationale Autonomie) und sich verändern kann und darf. Wir sind nicht nur Einzelwesen, sondern eingebettet in Gemeinschaft.

Angesichts der Entscheidung des VfGH sind wir in Sorge, dass vulnerable Menschen unter Druck geraten, assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, um anderen nicht zur Last zu fallen. Wir haben auch Sorge, dass Beihilfe zur Tötung zu einer medizinischen Dienstleistung wird, die eingefordert werden kann und damit das Selbstverständnis der helfenden Berufe erschüttert. Aus diesen und anderen Gründen hat sich Hospiz Österreich immer gegen die Legalisierung der Beihilfe zum Suizid ausgesprochen.

Ein geäußerter Tötungswunsch ist oft ein Hilfeschrei und Ausdruck von existentiellem Leiden. Geäußerte Sterbewünsche sind ernst zu nehmen und Aufforderung zum Dialog. Wir wissen, dass sich der Wunsch nach assistiertem Suizid oft in dem Maß reduziert, in dem Menschen wirksame Linderung von Schmerzen, Zuwendung und Entlastung erfahren.

Im Vorstand des Dachverbands Hospiz Österreich haben wir uns in den vergangenen Monaten intensiv mit den Herausforderungen neuer Gesetze beschäftigt. Auf dieser Basis setzen wir uns im Dialogforum des Justizministeriums in der kommenden Woche für möglichst klare Regelungen zur Eingrenzung von Missbrauch ein. Wir als Hospizbewegung fördern den Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten und beteiligen uns an einer guten Entwicklung der Sorgekultur in unserem Land. Dabei werden wir auch künftig eine Grenze nicht überschreiten: Die Beteiligung am Töten.“ (Tiroler Tageszeitung vom 24./25.4.2021)

So formuliert Werner Mühlböck, Geschäftsführer der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft und Vorstandsmitglied im Dachverband Hospiz Österreich, die Position der Hospizbewegung und damit auch des Dachverbandes Hospiz Österreich.

Werner Mühlböck leitet die Arbeitsgruppe zum assistierten Suizid im Vorstand des Dachverbandes Hospiz Österreich und vertrat Hospiz Österreich im Rahmen des „Dialogforums Sterbehilfe“ im Justizministerium. Die Beratungen und der Austausch fanden vom 26.-30.4.2021 online statt. Den letzten abschließenden Termin am 30.4. nahm Waltraud Klasnic als Vorsitzende des Dachverbandes Hospiz Österreich wahr.

Beihilfe zum Suizid

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…„oder ihm dazu Hilfe leistet“ – Diese fünf Worte in Paragraph 78 des Strafgesetzbuches, der die Beihilfe zum Suizid bisher unter Strafe stellt, hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis im Dezember 2020 als verfassungswidrig eingestuft.

Nun wird es auf die weitere gesetzliche Ausgestaltung ankommen, welche Rahmenbedingungen festgelegt werden.

Stellungnahme des Dachverbandes Hospiz Österreich

Waltraud Klasnic, Vorsitzende des Dachverbandes Hospiz Österreich, führte und führt laufend viele Gespräche mit unterschiedlichen Gruppen und Institutionen zu diesem Thema.

Zusätzlich hat der Dachverband Hospiz Österreich im Vorstand eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzt. Ausgangspunkt sind neben den bisherigen Positionierungen des Dachverbandes und der Österreichischen Palliativgesellschaft sowohl Grundlagen der WHO und EAPC als auch Erfahrungen aus anderen Ländern.

Fachimpulse und Diskussion für alle

„Mitwirkung am Suizid – Über die Grenzen des Helfens nachdenken“ ist eine online Veranstaltung am 28.4.2021 um 19:00 Uhr für alle Interessierten, die das Haus der Begegnung Innsbruck gemeinsam mit dem Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit (WuV), der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft und dem Dachverband Hospiz Österreich veranstaltet. Sie sind herzlich eingeladen!

Klasnic: Hospiz- und Palliativversorgung stärken!

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In einer ersten Reaktion auf die mündliche Verkündung des Verfassungsgerichtshofs zu §§77 und 78 StGB am 11.12.2020 machte Hospiz Österreich am selben Abend eine Presseaussendung .

Waltraud Klasnic meldete sich zu Wort und betonte die Wichtigkeit der Hospiz- und Palliativversorgung.

Der vollständigen Text der Presseaussendung

Der Wortlaut des Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes

Nun wird es darauf ankommen, wie das Gesetz im kommenden Jahr formuliert wird. Es soll Schutz für schwerkranke und sterbende Menschen gewährleisten und zugleich das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes berücksichtigen. Hospiz Österreich wird seine Stimme auch bei diesem Thema weiter für den größtmöglichen Schutz von schwerkranken und sterbenden Menschen einsetzen.

Wir weisen bei diesem Thema auch auf die Stellungnahme der Österreichischen Palliativgesellschaft zum Urteil des VfGH hin,

Die Stellungnahme von Hospiz Österreich und der Österreichischen Palliativgesellschaft zum gesamten Themenkomplex in der Fassung vom Juni 2020

Entschließungsantrag zur Regelfinanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung im Nationalrat einstimmig angenommen

Am selben Abend (11.12.) wurde im Nationalrat ein Entschließungsantrag aller Parteien diskutiert und einstimmig verabschiedet:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder und Erwachsene im Rahmen der Pflegereform möglichst rasch in die Regelfinanzierung überzuführen sowie den Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten weiter voranzutreiben. Weiters wird ersucht, mit den Ländern und Sozialversicherungen die zur Umsetzung notwendigen Gespräche zu führen.“

Auch hier wird der Dachverband Hospiz Österreich sich einsetzen, dass die Regelfinanzierung mit Qualitätskriterien verbunden ist, die den bestehenden Standards entsprechen.