Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Österreich

Was uns gerade beschäftigt und wie wir uns einsetzen

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In den letzten Monaten und Wochen hat sich die Vielfalt der Herausforderungen verstärkt.
Der Dachverband Hospiz Österreich beschäftigt sich intensiv mit den Themen Regelfinanzierung, Gesetzgebung zum assistierten Suizid, Novelle zum Universitätsgesetz.

Es geht darum, die Regelfinanzierung für ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene und für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene umzusetzen.
Ein neues Gesetz zum assistierten Suizid braucht Antworten und Kontakte.
Es ist Hochsaison der Vorgespräche, wir haben uns bei allen Klubs im Parlament gemeldet. Unsere Hoffnung ist verstanden zu werden.

Hospiz- und Palliativforum beendet seine Arbeit

Zugleich hat das Hospiz- und Palliativforum wie geplant mit Ende Mai 2021 seine Arbeit beendet. Im März 2016 hatten das damalige BMGF und BMASK in einer Presseaussendung bekanntgegeben, dass Dr.in Elisabeth Pittermann-Höcker und Waltraud Klasnic gemeinsam und ehrenamtlich mit dem Präsidium des Hospiz- und Palliativforums im Auftrag der Bundesregierung betraut sind. Man folgte damit der dringlichsten der 51 Empfehlungen der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“. Der Dachverband Hospiz Österreich ist durch Mag.a Leena Pelttari MSc, Dr. Karl Bitschnau MAS, MMag. Christof Eisl und Sonja Thalinger MSc vertreten und sprach für die Belange der Hospiz- und Palliativversorgung von Erwachsenen sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ihren Familien.

Das Hospiz- und Palliativforum hat im Juni 2019 die Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungsgesellschaft mbH mit der Durchführung der Projektstudie „Regelfinanzierung in der Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – Analyse der Finanzierungsmodelle aller Angebote der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich“ beauftragt.

Diese Studie liegt nun vor und bildet eine gute Grundlage für das Anliegen, eine Regelfinanzierung zu erreichen.

Neue Studie: Nur noch 35% für assistierten Suizid

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Das Markt- und Meinungsforschungsinstitut FOCUS Austria hat in einer Pressekonferenz am 15. Juni 2021 eine neue Grundlagenstudie zur “Sterbehilfe” vorgestellt. Die Ergebnisse dieser dritten Studie seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) im Dezember 2020 unterscheiden sich zum Teil stark von den Vorgängerstudien (Meinungsforschungsinstitut INTEGRAL und Ludwig Boltzmann Institute Digital Health and Patient Safety). Wie so oft hängt es von den Fragen ab, die gestellt werden.

2.002 Personen, repräsentativ für ganz Österreich, wurden über Online Interviews von 21.-28. Mai 2021 befragt. Was die vorliegende Studie auszeichnet, ist die differenzierte Abfrage zu den unterschiedlichen Formen von „Sterbehilfe“, ohne den Fokus auf das Urteil des VfGH zu legen. In diesem Sinn unterscheidet diese Studie viel genauer zwischen den bereits jetzt möglichen Formen (wie z.B. Beenden lebenserhaltender Maßnahmen, Gabe von Medikamenten auch mit dem Risiko der Lebensverkürzung) und umstrittener Formen wie assistierter Suizid und Tötung auf Verlangen.

Laut dieser durchgeführten Studie befürworteten nur 35% der Bevölkerung die Möglichkeit des assistierten Suizids und bloß 31% die Tötung auf Verlangen.

Übrigens gehen laut dieser Studie über 70% der Österreicher*innen davon aus, dass es trotz gesetzlicher Regelungen zum assistierten Suizid zu Missbrauch kommen wird.

Die Studie im Detail finden Sie –>> hier.

Was können Sie tun? Mit uns gemeinsam mit Menschen über das sprechen, was Hospiz- und Palliativversorgung ist und kann

 

Ja zum Leben bis zuletzt – Nein zur Beteiligung am Töten

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„Die Hospizbewegung sieht es als ihre zentrale Aufgabe, ein Leben bis zuletzt lebenswert und mit bestmöglicher Lebensqualität zu gestalten. In diesem Bemühen orientieren wir uns am Willen des Patienten. Dabei zeigen unsere jahrzehntelangen Erfahrungen, dass die Selbstbestimmung Sterbender in Beziehung zum sozialen Umfeld gesehen werden muss (relationale Autonomie) und sich verändern kann und darf. Wir sind nicht nur Einzelwesen, sondern eingebettet in Gemeinschaft.

Angesichts der Entscheidung des VfGH sind wir in Sorge, dass vulnerable Menschen unter Druck geraten, assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, um anderen nicht zur Last zu fallen. Wir haben auch Sorge, dass Beihilfe zur Tötung zu einer medizinischen Dienstleistung wird, die eingefordert werden kann und damit das Selbstverständnis der helfenden Berufe erschüttert. Aus diesen und anderen Gründen hat sich Hospiz Österreich immer gegen die Legalisierung der Beihilfe zum Suizid ausgesprochen.

Ein geäußerter Tötungswunsch ist oft ein Hilfeschrei und Ausdruck von existentiellem Leiden. Geäußerte Sterbewünsche sind ernst zu nehmen und Aufforderung zum Dialog. Wir wissen, dass sich der Wunsch nach assistiertem Suizid oft in dem Maß reduziert, in dem Menschen wirksame Linderung von Schmerzen, Zuwendung und Entlastung erfahren.

Im Vorstand des Dachverbands Hospiz Österreich haben wir uns in den vergangenen Monaten intensiv mit den Herausforderungen neuer Gesetze beschäftigt. Auf dieser Basis setzen wir uns im Dialogforum des Justizministeriums in der kommenden Woche für möglichst klare Regelungen zur Eingrenzung von Missbrauch ein. Wir als Hospizbewegung fördern den Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten und beteiligen uns an einer guten Entwicklung der Sorgekultur in unserem Land. Dabei werden wir auch künftig eine Grenze nicht überschreiten: Die Beteiligung am Töten.“ (Tiroler Tageszeitung vom 24./25.4.2021)

So formuliert Werner Mühlböck, Geschäftsführer der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft und Vorstandsmitglied im Dachverband Hospiz Österreich, die Position der Hospizbewegung und damit auch des Dachverbandes Hospiz Österreich.

Werner Mühlböck leitet die Arbeitsgruppe zum assistierten Suizid im Vorstand des Dachverbandes Hospiz Österreich und vertrat Hospiz Österreich im Rahmen des „Dialogforums Sterbehilfe“ im Justizministerium. Die Beratungen und der Austausch fanden vom 26.-30.4.2021 online statt. Den letzten abschließenden Termin am 30.4. nahm Waltraud Klasnic als Vorsitzende des Dachverbandes Hospiz Österreich wahr.

Beihilfe zum Suizid

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…„oder ihm dazu Hilfe leistet“ – Diese fünf Worte in Paragraph 78 des Strafgesetzbuches, der die Beihilfe zum Suizid bisher unter Strafe stellt, hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis im Dezember 2020 als verfassungswidrig eingestuft.

Nun wird es auf die weitere gesetzliche Ausgestaltung ankommen, welche Rahmenbedingungen festgelegt werden.

Stellungnahme des Dachverbandes Hospiz Österreich

Waltraud Klasnic, Vorsitzende des Dachverbandes Hospiz Österreich, führte und führt laufend viele Gespräche mit unterschiedlichen Gruppen und Institutionen zu diesem Thema.

Zusätzlich hat der Dachverband Hospiz Österreich im Vorstand eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzt. Ausgangspunkt sind neben den bisherigen Positionierungen des Dachverbandes und der Österreichischen Palliativgesellschaft sowohl Grundlagen der WHO und EAPC als auch Erfahrungen aus anderen Ländern.

Fachimpulse und Diskussion für alle

„Mitwirkung am Suizid – Über die Grenzen des Helfens nachdenken“ ist eine online Veranstaltung am 28.4.2021 um 19:00 Uhr für alle Interessierten, die das Haus der Begegnung Innsbruck gemeinsam mit dem Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit (WuV), der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft und dem Dachverband Hospiz Österreich veranstaltet. Sie sind herzlich eingeladen!

Klasnic: Hospiz- und Palliativversorgung stärken!

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In einer ersten Reaktion auf die mündliche Verkündung des Verfassungsgerichtshofs zu §§77 und 78 StGB am 11.12.2020 machte Hospiz Österreich am selben Abend eine Presseaussendung .

Waltraud Klasnic meldete sich zu Wort und betonte die Wichtigkeit der Hospiz- und Palliativversorgung.

Der vollständigen Text der Presseaussendung

Der Wortlaut des Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes

Nun wird es darauf ankommen, wie das Gesetz im kommenden Jahr formuliert wird. Es soll Schutz für schwerkranke und sterbende Menschen gewährleisten und zugleich das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes berücksichtigen. Hospiz Österreich wird seine Stimme auch bei diesem Thema weiter für den größtmöglichen Schutz von schwerkranken und sterbenden Menschen einsetzen.

Wir weisen bei diesem Thema auch auf die Stellungnahme der Österreichischen Palliativgesellschaft zum Urteil des VfGH hin,

Die Stellungnahme von Hospiz Österreich und der Österreichischen Palliativgesellschaft zum gesamten Themenkomplex in der Fassung vom Juni 2020

Entschließungsantrag zur Regelfinanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung im Nationalrat einstimmig angenommen

Am selben Abend (11.12.) wurde im Nationalrat ein Entschließungsantrag aller Parteien diskutiert und einstimmig verabschiedet:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder und Erwachsene im Rahmen der Pflegereform möglichst rasch in die Regelfinanzierung überzuführen sowie den Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten weiter voranzutreiben. Weiters wird ersucht, mit den Ländern und Sozialversicherungen die zur Umsetzung notwendigen Gespräche zu führen.“

Auch hier wird der Dachverband Hospiz Österreich sich einsetzen, dass die Regelfinanzierung mit Qualitätskriterien verbunden ist, die den bestehenden Standards entsprechen.