Über die neue Einreichplattform können von
- Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung
- Mobilen Palliativteams
- Stationären Hospizen
- Tageshospizen
Rechnungen für die Palliativen Notfallmedikamente einfach und unkompliziert hochgeladen werden, um diese aus finanziellen Mitteln des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz refundiert zu erhalten.
Dieses Projekt ist ein wichtiger Schritt, um die palliative Versorgung weiter zu verbessern. Durch die schnelle Verfügbarkeit der notwendigen Medikamente können Mitarbeiter:innen in akuten Situationen noch effizienter handeln und die Lebensqualität der ihnen anvertrauten Menschen entscheidend steigern. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, ist zunächst unbedingt abzuklären, ob es seitens des Trägers bereits eine definierte Vorgangsweise gibt oder, ob in der Einrichtung ein Prozess zur Beschaffung, Lagerung und Verabreichung der Palliativen Notfallmedikamente zu erarbeiten ist. Hier finden Sie Empfehlungen für den Umsetzungsprozess und die gesetzlichen Grundlagen.
Wichtige Informationen zur Einreichplattform:
- Start: ab sofort kann die Einreichplattform genutzt werden.
- Registrierung: Es gibt die Möglichkeit, sich als Träger mit mehreren Einrichtungen zu registrieren oder als einzelne Einrichtung – das ist unbedingt in Abstimmung mit dem Träger zu entscheiden.
- Rechnungen hochladen: Ab sofort können relevante Rechnungen hochgeladen werden.
- Kostenrefundierung: Nach Prüfung der eingereichten Rechnungen werden die Kosten refundiert.
Die von der Österreichischen Palliativgesellschaft benannten Palliativen Notfallmedikamente können von niedergelassenen Ärzt:innen1) mittels einer „pro institutione“ Verschreibung durch den Träger oder die Einrichtung beschafft werden. Angestellte Ärzt:innen beziehen diese über die Anstaltsapotheke „pro institutione“. Damit können alle sechs benannten Palliativen Notfallmedikamente patient:innenunabhängig in der Einrichtung gelagert werden.
- Die Beschaffung des suchtgifthaltigen Arzneimittels (SG-AM) „Vendal®“ erfolgt nach ärztlicher Verschreibung inkl. Suchtgiftvignette „pro institutione“ (Suchtgiftvignetten erhältlich über zuständige Bezirksverwaltungsbehörde).
- Die Beschaffung der anderen fünf Palliativen Notfallmedikamente erfolgt entweder
-
- direkt durch Arzt/Ärztin für seinen/ihren Berufsbedarf in den Einrichtungen
- oder durch ärztliche Verschreibung „pro institutione“.
Nach Indikationsstellung und bei vorliegender Krisensituation können diese Medikamente den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgegeben werden. Der konkrete Prozess der Bevorratung und Ausgabe wird in der Einrichtung bzw. mit dem Träger festgelegt. Für den Einzelfall ist es wichtig, dass die Medikamente vorrätig sind, um bei Bedarf, falls niemand erreichbar ist, eine Krise mit diesen vorab besprochenen Maßnahmen gut meistern zu können. Die Prozesse werden durch den Träger bzw. in den Einrichtungen geregelt, erfasst und evaluiert.
Wir sind überzeugt, dass diese Maßnahme nicht nur die Arbeit in
- Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung
- Mobilen Palliativteams
- Stationären Hospizen
- Tageshospizen
erleichtert, sondern auch einen bedeutenden Beitrag zur bestmöglichen Versorgung der Bewohner:innen, Patient:innen und Klient:innen leistet.