…„oder ihm dazu Hilfe leistet“ – Diese fünf Worte in Paragraph 78 des Strafgesetzbuches, der die Beihilfe zum Suizid bisher unter Strafe stellt, hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis im Dezember 2020 als verfassungswidrig eingestuft.
Nun wird es auf die weitere gesetzliche Ausgestaltung ankommen, welche Rahmenbedingungen festgelegt werden.
Stellungnahme des Dachverbandes Hospiz Österreich
Waltraud Klasnic, Vorsitzende des Dachverbandes Hospiz Österreich, führte und führt laufend viele Gespräche mit unterschiedlichen Gruppen und Institutionen zu diesem Thema.
Zusätzlich hat der Dachverband Hospiz Österreich im Vorstand eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzt. Ausgangspunkt sind neben den bisherigen Positionierungen des Dachverbandes und der Österreichischen Palliativgesellschaft sowohl Grundlagen der WHO und EAPC als auch Erfahrungen aus anderen Ländern.
Fachimpulse und Diskussion für alle
„Mitwirkung am Suizid – Über die Grenzen des Helfens nachdenken“ ist eine online Veranstaltung am 28.4.2021 um 19:00 Uhr für alle Interessierten, die das Haus der Begegnung Innsbruck gemeinsam mit dem Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit (WuV), der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft und dem Dachverband Hospiz Österreich veranstaltet. Sie sind herzlich eingeladen!