Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Österreich

Patienten-Verfügung in einfacher Sprache

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Der Dachverband Hospiz Österreich hat gemeinsam mit der ARGE PatientenanwältInnen einen Leicht Lesen – Ratgeber zur Patienten-Verfügung herausgegeben. Er entspricht dem Qualitäts-Standard von capito und ist TÜV-zertifiziert (A2 Leicht Lesen).

Der Leicht Lesen – Ratgeber zur Patienten-Verfügung wurde auf Initiative der Kärntner Patientenanwaltschaft sowie der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung erarbeitet.

Dieser Ratgeber ist für Menschen

mit den folgenden Beeinträchtigungen geeignet:

  • Lese- und Lernschwierigkeit
  • Nicht-Deutsch als Erstsprache

Das Formular selbst ist unverändert, um die Einheitlichkeit zu gewährleisten. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Man füllt das Formular direkt am Computer aus und druckt es dann aus. Dazu braucht man ein spezielles Programm (kostenloses Adobe Acrobat Reader).
  • Man druckt das Formular aus und füllt es mit der Hand aus.

Vorausschauend Planen für das Lebensende – Patientenverfügung und VSD Vorsorgedialog®

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Eine der Möglichkeiten, für das Lebensende vorausschauend zu planen, ist eine Patientenverfügung .

Eine Patientenverfügung ist eine höchstpersönliche Willenserklärung, mit der eine Person eine oder mehrere medizinische Behandlung(en) im Vorhinein ablehnt. Solch eine Willenserklärung können Personen abgeben, die an einer Krankheit erkrankt sind oder auch noch nicht erkrankt sind. Mit einer Patientenverfügung können nur bestimmte (konkret genannte) medizinische Behandlungen abgelehnt werden.

Eine Patientenverfügung wird wirksam, wenn eine Person nicht mehr entscheidungsfähig ist . Solange eine Person selbstständig entscheiden kann, gelten ihre aktuellen Willensäußerungen.

Das österreichische Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) trat am 1 . Juni 2006 ist in Kraft. Es regelt die Voraussetzungen für die Errichtung einer Patientenverfügung.  Das Patientenverfügungs-Gesetz wurde im Herbst 2018 (PatVG-Novelle 2018) überarbeitet und ist in seiner neuen Fassung seit 16. Jänner 2019 in Österreich in Kraft.

Einen Überblick zur Novelle und den wesentlichen Änderungen finden Sie –>> hier

Der Dachverband Hospiz Österreich hat gemeinsam mit der ARGE Patientenanwältinnen die Unterlagen zum Erstellen einer Patientenverfügung anlässlich der PatVG-Novelle 2018 überarbeitet und neu und übersichtlicher gestaltet: einen Ratgeber, das Formular, das Blatt zur Erneuerung/Verlängerung einer Patientenverfügung und die Hinweiskarte für die Brieftasche. Diese Unterlagen wurden am 4. September 2019 in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Unterlagen können bestellt oder online heruntergeladen werden.

Eine umfangreiche Form der Vorsorge ist eine Kombination von Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten und Patientenverfügung. Das stellt sicher, dass eine Person, der Sie vertrauen, in Ihrem Sinn Entscheidungen treffen kann (Vorsorgevollmacht), und dass diese Person auch ihren Willen kennt (wie in der Patientenverfügung formuliert). Mehr zur Vorsorgevollmacht –>> hier

Der VSD Vorsorgedialog®

Der VSD Vorsorgedialog® ist ein Gesprächsprozess in Alten- und Pflegeheimen zwischen BewohnerIn, Ärztn/Arzt, Pflegende/r, und falls von der/dem BewohnerIn gewünscht, auch den Angehörigen/Vertrauenspersonen. Das Ziel dabei ist es, einen Raum zu schaffen, in dem BewohnerInnen über ihre Wünsche und Bedürfnisse zu einem guten Leben im Heim und für ein würdevolles Sterben sprechen können. Hierbei kann es, sofern die/der BewohnerIn das möchte, auch um konkrete Fragen zur eigenen Einstellung gegenüber Sondenernährung, Krankenhausaufenthalten und Reanimationswunsch gehen. Sollte die Bewohnerin/der Bewohner nicht mehr entscheidungsfähig sein, dann ist das Ziel des Vorsorgedialogs, den mutmaßlichen Willen der Patientin/des Patienten möglichst authentisch zu erfassen. Dafür fasst das Betreuungsteam, gemeinsam mit den Angehörigen/Vertrauenspersonen alles zusammen, was die Bewohnerin/der Bewohner in der Vergangenheit zum Thema Sterben und Tod aufgeschrieben oder gesagt hat. Das wird durch aktuelle Beobachtungen der Bewohnerin/des Bewohners ergänzt. Hospiz Österreich und der Beirat zu Hospizkultur und Palliative Care in der Grundversorgung haben den VSD Vorsorgedialog auch für die mobile Pflege und Betreuung zu Hause (= Hauskrankenpflege + Heimhilfe) adaptiert. Der VSD Mobil kann auch von ÄrztInnen und Pflegenden der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung verwendet werden.

Ein empfehlenswerter Artikel zum Vorsorgedialog aus der Zeitschrift „Lebenswelt Heim“, in dem BewohnerInnen, eine Pflegende, eine Qualitätsbeauftragte, ein Arzt, ein Notarzt und eine Juristin zu Wort kommen.

Mehr zum VSD Vorsorgedialog –>> hier.

Pressekonferenz zur Patientenverfügung: die neu überarbeiteten Unterlagen

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Am 4. September 2019 fand in den Räumlichkeiten des Dachverbandes Hospiz Österreich eine gut besuchte Pressekonferenz statt.
Ziel war es, den vollständig neu überarbeiteten Ratgeber und das ebenso überarbeitete Formblatt zur Erstellung einer Patientenverfügung vorzustellen . Die ARGE der PatientenanwältInnen und der Dachverband Hospiz Österreich luden ein.
Die Novelle zum Patientenverfügungsgesetz vom Herbst 2018 trat am 16.1.2019 in Kraft. Ein ExpertInnenteam bestehend aus Mitgliedern der NÖ PatientInnen- und Pflegeanwaltschaft, der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft und des Dachverbandes Hospiz Österreich hatte das zum Anlass für eine gründliche Neubearbeitung genommen und die Unterlagen klarer und übersichtlicher gemacht .

Die GesprächspartnerInnen in der Pressekonferenz waren:

  • Waltraud Klasnic, Vorsitzende Dachverband Hospiz Österreich
  • Dr.in Sigrid Pilz, ARGE der PatientenanwältInnen (Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin)
  • Dr . Gerald Bachinger, ARGE der PatientenanwältInnen (NÖ PatientInnen- und Pflegeanwalt)

Die neuen Unterlagen finden Sie unter https://www.hospiz.at/publikationen/patientenverfuegung/
Ein zusammenfassendes Statement von Dr. Gerald Bachinger finden Sie hier –>>
Das Statement von Waltraud Klasnic finden Sie hier –>>
Eine statistische Zusammenfassung zum Versand und den Beratungen zur PV des Dachverbandes Hospiz Österreich finden Sie hier –>>

Foto Copyright: Hospiz Österreich, Naida Dzaka
v.l.n.r.: Sigrid Pilz, Waltraud Klasnic, Gerald Bachinger

Novelle zum Patientenverfügungsgesetz

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Das Patientenverfügungs-Gesetz wurde überarbeitet und ist in seiner neuen Fassung seit 16. Jänner 2019 in Österreich in Kraft .

Die wesentlichen Änderungen sind:

A) Verbindliche Patientenverfügung

  • Verlängerung der Gültigkeitsfrist von verbindlichen Patientenverfügungen von fünf auf acht Jahre. Das gilt auch für bereits bestehende verbindliche Patientenverfügungen.
  • Eine Erneuerung einer verbindlichen Patientenverfügung braucht keine juristische Belehrung mehr, kann also nur durch einen Arzt/eine Ärztin erfolgen.
  • Eine juristische Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist künftig auch bei den Erwachsenenschutzvereinen möglich.

B) Andere Patientenverfügungen:
Bei allen anderen Formen der Patientenverfügung (das umfasst auch die vor der Novelle „beachtliche“ genannten Patientenverfügung) wird betont:

§ 1 Abs. 2: Im Übrigen ist jede vorliegende Patientenverfügung der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen (§ 8).

§ 9. Eine Patientenverfügung gemäß § 8 ist bei der Ermittlung des Patientenwillens umso mehr zu berücksichtigen, je mehr sie die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen,

1.    inwieweit der Patient die Krankheitssituation, auf die sich die Patientenverfügung bezieht, sowie deren Folgen im Errichtungszeitpunkt einschätzen konnte,

2.    wie konkret die medizinischen Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind, beschrieben sind,

3.    wie umfassend eine der Errichtung vorangegangene ärztliche Aufklärung war,

4.    inwieweit die Verfügung von den Formvorschriften für eine verbindliche Patientenverfügung abweicht,

5.    wie lange die letzte Erneuerung zurückliegt und

6.    wie häufig die Patientenverfügung erneuert wurde.

Hinweis: In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der Novelle wird auch der VSD Vorsorgedialog® als eine solche Form der Patientenverfügung genannt.

C) Registrierung einer Patientenverfügung

  • Möglichkeit der Speicherung der Patientenverfügungen in ELGA. Eine Speicherung wird voraussichtlich frühestens im Jahr 2020 möglich sein.
  • Neu ist die Pflicht der Gesundheitsberufe, in ELGA einzusehen, ob eine Patientenverfügung vorliegt.

D) Sonstiges
Es wird klargestellt, dass auch bei ausländischen PatientInnen stets österreichisches Recht (auch das Recht der Patientenverfügung) anzuwenden ist.

Das aktuelle Formular kann weiter verwendet werden, allerdings wird der Begriff „beachtliche“ Patientenverfügung nicht mehr verwendet. Es gibt verbindliche und andere Patientenverfügungen.