
Was ist ein Vorsorgedialog? Worüber spricht man dabei? Und was bringt er für HeimbewohnerInnen, ihre Angehörigen/Vertrauenspersonen und die Betreuenden?
Hier finden Sie den Vorsorgedialog – in einfacher Sprache erklärt!
Was ist ein Vorsorgedialog? Worüber spricht man dabei? Und was bringt er für HeimbewohnerInnen, ihre Angehörigen/Vertrauenspersonen und die Betreuenden?
Hier finden Sie den Vorsorgedialog – in einfacher Sprache erklärt!
In der aktuellen Ausgabe (April 2019) von Lebenswelt Heim ist ein Artikel zum Vorsorgedialog erschienen. Was diesen Artikel besonders macht? BewohnerInnen, eine Pflegende, eine Qualitätsbeauftragte, ein Arzt, ein Notarzt und eine Juristin melden sich darin zu Wort . Viel Freude beim Lesen! Link zum Artikel
Das neue Erwachsenenschutzgesetz ist mit 1. Juli 2018 in Kraft getreten.
Der Grundgedanke des Gesetzes ist, der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung folgend, dass jeder Mensch unterstützt werden soll, sein Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten und eigene Entscheidungen zu treffen. Diese Gesetzesänderung betrifft Alten- und Pflegeheime wie auch andere Pflege- und Betreuungseinrichtungen .
Der VSD Vorsorgedialog® ist ein Kommunikationsprozess, in dem es darum geht, die Wünsche und Bedürfnisse von BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen für ein gutes Leben und insbesondere auch für ein würdevolles Sterben zu erfragen und entsprechend aufzuschreiben, damit sie erfüllt werden können und für die Betreuenden (intern im Heim wie extern) Rechtssicherheit besteht . BewohnerInnen können im Vorsorgedialog festlegen, welche Maßnahmen sie für sich am Lebensende wünschen und welche nicht (z.B. Reanimationsversuch, Krankenhauseinweisung,…). Wenn BewohnerInnen nicht mehr entscheidungsfähig sind, so gibt es im Vorsorgedialog die Möglichkeit, gemeinsam mit Angehörigen, Vertrauenspersonen und Betreuenden, den mutmaßlichen Willen der Bewohnerin/des Bewohners zu ermitteln.
Der Vorsorgedialog soll dazu beitragen, dass das Betreuungsteam und auch beigezogene Bereitschafts- oder NotärztInnen im Krisenfall nur jene Maßnahmen setzen, die von der Bewohnerin/dem Bewohner gewünscht sind/waren. Sie sollen nach dem Willen der BewohnerInnen handeln, dabei aber möglichst große Rechtssicherheit haben.
Der Vorsorgedialog wurde von Hospiz Österreich, gemeinsam mit dem Beirat Hospizkultur und Palliative Care in der Grundversorgung und zahlreichen ExpertInnen, entwickelt und ist im neuen Erwachsenschutzgesetz verankert .
Im § 239 (1) ff. heißt es:
§ 239. (1) Im rechtlichen Verkehr ist dafür Sorge zu tragen, dass volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, möglichst selbständig, erforderlichenfalls mit entsprechender Unterstützung, ihre Angelegenheiten selbst besorgen können.
(2) Unterstützung kann insbesondere durch die Familie, andere nahe stehende Personen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und soziale und psychosoziale Dienste, Gruppen von Gleichgestellten, Beratungsstellen oder im Rahmen eines betreuten Kontos oder eines Vorsorgedialogs geleistet werden.
Das bedeutet einerseits, dass der VSD Vorsorgedialog® von der Gesetzgebung als Instrument empfohlen wird, um Menschen dabei zu unterstützen, selbstbestimmte Entscheidungen hinsichtlich ihres Lebens und ihres Sterbens zu treffen. Zusätzlich bietet die gesetzliche Verankerung dem Betreuungsteam mehr Rechtssicherheit, um Behandlungsentscheidungen im Sinne der Bewohnerin/des Bewohners treffen zu können.
Das ist eine sehr positive Entwicklung! Es gibt allerdings noch ein großes Hindernis in der österreichweiten Umsetzung. Das ist die derzeit fehlende Honorierung von Vorsorgedialoggesprächen für die ÄrztInnen wie für die Pflegenden Es gibt derzeit keine Position, in der dieses 45-60 minütige Gespräch abgerechnet werden kann. Dieser Schritt muss folgen, wenn Entscheidungsträger wollen, dass der VSD Vorsorgedialog gelebt werden kann.
Weitere Informationen zum Vorsorgedialog finden Sie unter:
https://www.hospiz.at/fachwelt/vorsorgedialog/
Integration des Vorsorgedialogs in Österreichs Alten- und Pflegeheimen
Das vorausschauende Nachdenken über die eigenen Wünsche für ein gutes Leben und ein würdiges Sterben und das schriftliche Festhalten dieser Wünsche unterstützt die Selbstbestimmung einer/s jeder/n Einzelnen – und kann bei lebensbedrohlicher Erkrankung und/oder Gebrechlichkeit und Krankheit im hohen Alter sehr hilfreich für alle Beteiligten sein .
Der VSD Vorsorgedialog® ist ein Kommunikationsinstrument zur vorausschauenden Behandlungsplanung in Alten- und Pflegeheimen Österreichs, der ein Angebot an die Bewohner/innen darstellt . Es ist eine Zusatzleistung des Heimes für Ihre Bewohner/innen. Es handelt sich dabei um ein strukturiertes Gespräch über die Wünsche und Bedürfnisse der BewohnerInnen zu einem guten Leben im Heim und zu wichtigen Fragen in einer möglichen Krisensituation am Lebensende. Es ist ein gemeinsames Gespräch, an dem die/der Bewohner/in, die Angehörigen, die/der Hausärztin/arzt und die Pflegenden beteiligt sind.
Die Integration des Vorsorgedialogs wird allen HPCPH-Heimen bzw. Heimen mit guter Hospizkultur empfohlen, um die Selbstbestimmung der BewohnerInnen zu stärken und dem Heimpersonal und gegebenenfalls hinzugezogenen BereitschaftsärztInnen/ ev. auch (Not-)ärztInnen in Krisensituationen eine Entscheidungsgrundlage zu bieten, um im Sinne der/des Bewohnerin/s handeln zu können.
Im Jänner 2017 hat die Pilotphase der Integration des VSD Vorsorgedialogs® begonnen, die vier Jahre andauern wird. Der Integrationsprozess beinhaltet Organisationsentwicklungselemente zur Planung der Verankerung des VSD in den Strukturen und Abläufen des Hauses und Workshops für die MitarbeiterInnen, die den VSD durchführen werden.
Österreichweit integrieren bereits knapp 40 Heime den Vorsorgedialog, 31 davon in der Steiermark, vier in Wien, jeweils eines in Ober- und Niederösterreich. In Salzburg wird dieses Jahr mit weiteren Pilotheimen begonnen. In künftigen HPCPH-Durchgängen ist der Vorsorgedialog integraler Bestandteil des Prozesses.
Bei Interesse an dem Vorsorgedialog bzw. der Integration des Vorsorgedialogs in Ihrem Alten- und Pflegeheim, können Sie sich in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Ober- und Niederösterreich an die landeskoordinierenden Hospiz- und Palliativstellen, im Burgenland an den Psycho-sozialen Dienst (PSD) in seiner Funktion als Landeskoordination für Palliativversorgung im Burgenland und in Wien an Hospiz Österreich wenden.
Der Beirat HPC in der Grundversorgung unterstützt die Umsetzung des VSD Vorsorgedialogs und wird sich weiter bemühen, Lösungen für die Honorierung der Leistungen rund um den Vorsorgedialog zu finden.
Der VSD VORSORGEDIALOG® für Alten- und Pflegeheime Österreichs stellt den Betreuenden (Pflege und ÄrztInnen) einen strukturierten Kommunikationsprozess für die Durchführung von Gesprächen mit den BewohnerInnen zur letzten Lebenszeit zur Verfügung. Es geht um die Wünsche und Vorstellungen der BewohnerInnen für ein gutes Leben im Pflegeheim, aber auch darum, was BewohnerInnen wichtig ist, wenn das Sterben absehbar und nah ist .
Dieses Kommunikationsinstrument nimmt die Selbstbestimmung der BewohnerInnen ernst und stärkt sie. Gleichzeitig unterstützt der VSD Vorsorgedialog® Pflegende und ÄrztInnen bei ethisch schwierigen Entscheidungen am Lebensende, z.B. in aktuellen Krisensituationen oder wenn das Sterben absehbar ist. Mit dem VSD Vorsorgedialog® wird dafür vorgesorgt, dass diese Entscheidungen im Sinne der BewohnerInnen getroffen werden, indem der VSD Vorsorgedialog® dem Betreuungsteam und eventuell beigezogenen Not- oder BereitschaftsdienstärztInnen in krisenhaften Situationen grundlegende Informationen für die Entscheidungsfindung zur Verfügung stellt.
Rechtlich gesehen ist der VSD Vorsorgedialog® dann einer beachtlichen Patientenverfügung gleichgesetzt, wenn die Bewohnerin/der Bewohner bei der Durchführung des Vorsorgedialoggesprächs entscheidungsfähig ist. Es gilt auch bei Vorhandensein eines VSD Vorsorgedialogs® immer der aktuelle Wille.
Bei BewohnerInnen, die kognitiv nicht mehr in der Lage sind aktiv an einem solchen Vorsorgedialoggespräch teilzunehmen, z.B. aufgrund einer weit fortgeschrittenen Demenzerkrankung, wird von den Betreuenden, den Angehörigen und Vertrauenspersonen dann der ‚Mutmaßliche Wille‘ erhoben und dokumentiert. Konnte das Betreuungsteam von der Bewohnerin/dem Bewohner aufgrund der fehlenden Einsichts- und Urteilsfähigkeit nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden, so können von den Angehörigen nur deren Wahrnehmungen Eingang in den mutmaßlichen Willen finden.
Umsetzung im Pflegeheim
Wenn der VSD Vorsorgedialog® in einem Alten- oder Pflegeheim eingesetzt werden soll, erfordert dies einen sorgfältigen Einführungsprozess, der Wissensvermittlung und die Einübung in den VSD Vorsorgedialog® umfasst. Außerdem ist der VSD Vorsorgedialog® in die organisatorischen Abläufe, in die Entscheidungs- und Kommunikationsstrukturen sowie in die Fortbildungspläne des Hauses zu integrieren.
Der VSD Vorsorgedialog® liegt seit September 2016 in der Endfassung vor und soll im Rahmen eines Pilotprojekts in der Praxis erprobt werden. Pflegeheime, die sich am Pilotprojekt beteiligen, wenden sich an die landeskoordinierenden Hospiz- und Palliativeinrichtungen in den Bundesländern bzw. in Wien an den Dachverband Hospiz Österreich. Die Kontaktdaten finden Sie auf Seite 23 im Ansichtsexemplar. Pflegeheime, die bereits den Prozess Hospizkultur und Palliative Care in Pflegeheim (HPCPH) durchlaufen haben, werden bevorzugt ins Pilotprojekt aufgenommen .
Der VSD Vorsorgedialog® wurde unter der Leitung von Hospiz Österreich mit dem Beirat HPC (Hospiz und Palliative Care) in der Grundversorgung* und zahlreichen ExpertInnen speziell für die Alten- und Pflegeheime Österreichs entwickelt und wird von allen Mitgliedern des Beirats HPC in der Grundversorgung und vom Vorstand von Hospiz Österreich zur Umsetzung empfohlen.
Es ist daran gedacht, dass der VSD Vorsorgedialog® künftig auch im Krankenhaus und in der häuslichen Betreuung verwendet werden kann. Dafür muss es jeweils eigene Fassungen des VSD Vorsorgedialogs® geben, die noch zu erarbeiten sind.
Pressekonferenz zum Vorsorgedialog für alle Alten- und Pflegeheime Österreichs
Ohne Vorgespräche sind viele Situationen in Alten- und Pflegeheimen derzeit schwierig zu lösen, ist Selbstbestimmung der BewohnerInnen nur schwer umsetzbar. Menschen kommen heute später in ein Alten- und Pflegeheim, sie leiden an zahlreichen Krankheiten, viele an Demenz. Wenn im Krisenfall die vertraute Ärztin/der vertraute Arzt nicht vor Ort ist, wenn der Wille und die Wünsche der Bewohnerin/des Bewohners nicht eindeutig festgehalten sind, wenn Palliative Care noch nicht gut im Heim verankert ist, dann kommt es in Krisensituationen oft zu Maßnahmen, die Betroffene sehr belasten können, z.B . zu unnötigen Krankenhauseinweisungen und unerwünschten lebensverlängernden Maßnahmen.
Aus diesem Grund hat der Beirat zum Projekt „Hospizkultur und Palliative Care in Alten- und Pflegeheimen“ gemeinsam mit ExpertInnen den Vorsorgedialog als Instrument der Kommunikation erarbeitet. Durch dokumentierte und immer wieder stattfindende interprofessionelle Gespräche kann der der Wille bzw. der mutmaßliche Wille der BewohnerInnen so dokumentiert werden, dass auch in Krisensituationen für Betreuende, Betroffene und Angehörige Sicherheit und eine solide Grundlage für Entscheidungen und ein gutes Leben und ein würdiges Sterben im Pflegeheim vorhanden ist. Der Vorsorgedialog gewährleistet, dass die Wünsche der Bewohnerin/des Bewohners respektiert und umgesetzt werden, im Leben und am Lebensende. In einer gut besuchten und sehr lebendigen Pressekonferenz am 19. November 2014 in Wien wurde dieses Instrument als Empfehlung für Österreich vorgestellt.
Bei der Pressekonferenz sprachen:
Dr. Karl Bitschnau, Vizepräsident Dachverband Hospiz Österreich, Leiter Hospiz Vorarlberg [Statement]
Regina Ertl, Bundesverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs [Statement]
Dr.in Maria Kletecka-Pulker, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der MedUni Wien, Geschäftsführerin am Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Mitglied der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes, Gründungsmitglied der Plattform Patientensicherheit [Statement]
OA Dr. Michael Lang, Präsident der ÄK Burgenland, Leiter des Geriatrie-Referates und des Notarzt-Referates der ÖÄK [Statement]
PHDr.in Hildegard Menner, ARGE Pflegedienstleitung Pflegeheime im ÖGKV [Statement]
Dr . Harald Retschitzegger MSc (Pall Care), Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft [Statement]
Die Moderation lag bei Waltraud Klasnic, der Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich.
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