
In einer ersten Reaktion auf die mündliche Verkündung des Verfassungsgerichtshofs zu §§77 und 78 StGB am 11.12.2020 machte Hospiz Österreich am selben Abend eine Presseaussendung .
Waltraud Klasnic meldete sich zu Wort und betonte die Wichtigkeit der Hospiz- und Palliativversorgung.
Der vollständigen Text der Presseaussendung
Der Wortlaut des Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
Nun wird es darauf ankommen, wie das Gesetz im kommenden Jahr formuliert wird. Es soll Schutz für schwerkranke und sterbende Menschen gewährleisten und zugleich das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes berücksichtigen. Hospiz Österreich wird seine Stimme auch bei diesem Thema weiter für den größtmöglichen Schutz von schwerkranken und sterbenden Menschen einsetzen.
Wir weisen bei diesem Thema auch auf die Stellungnahme der Österreichischen Palliativgesellschaft zum Urteil des VfGH hin,
Die Stellungnahme von Hospiz Österreich und der Österreichischen Palliativgesellschaft zum gesamten Themenkomplex in der Fassung vom Juni 2020
Entschließungsantrag zur Regelfinanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung im Nationalrat einstimmig angenommen
Am selben Abend (11.12.) wurde im Nationalrat ein Entschließungsantrag aller Parteien diskutiert und einstimmig verabschiedet:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder und Erwachsene im Rahmen der Pflegereform möglichst rasch in die Regelfinanzierung überzuführen sowie den Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten weiter voranzutreiben. Weiters wird ersucht, mit den Ländern und Sozialversicherungen die zur Umsetzung notwendigen Gespräche zu führen.“
Auch hier wird der Dachverband Hospiz Österreich sich einsetzen, dass die Regelfinanzierung mit Qualitätskriterien verbunden ist, die den bestehenden Standards entsprechen.