Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Österreich

Was uns gerade beschäftigt und wie wir uns einsetzen

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In den letzten Monaten und Wochen hat sich die Vielfalt der Herausforderungen verstärkt.
Der Dachverband Hospiz Österreich beschäftigt sich intensiv mit den Themen Regelfinanzierung, Gesetzgebung zum assistierten Suizid, Novelle zum Universitätsgesetz.

Es geht darum, die Regelfinanzierung für ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene und für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene umzusetzen.
Ein neues Gesetz zum assistierten Suizid braucht Antworten und Kontakte.
Es ist Hochsaison der Vorgespräche, wir haben uns bei allen Klubs im Parlament gemeldet. Unsere Hoffnung ist verstanden zu werden.

Hospiz- und Palliativforum beendet seine Arbeit

Zugleich hat das Hospiz- und Palliativforum wie geplant mit Ende Mai 2021 seine Arbeit beendet. Im März 2016 hatten das damalige BMGF und BMASK in einer Presseaussendung bekanntgegeben, dass Dr.in Elisabeth Pittermann-Höcker und Waltraud Klasnic gemeinsam und ehrenamtlich mit dem Präsidium des Hospiz- und Palliativforums im Auftrag der Bundesregierung betraut sind. Man folgte damit der dringlichsten der 51 Empfehlungen der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“. Der Dachverband Hospiz Österreich ist durch Mag.a Leena Pelttari MSc, Dr. Karl Bitschnau MAS, MMag. Christof Eisl und Sonja Thalinger MSc vertreten und sprach für die Belange der Hospiz- und Palliativversorgung von Erwachsenen sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ihren Familien.

Das Hospiz- und Palliativforum hat im Juni 2019 die Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungsgesellschaft mbH mit der Durchführung der Projektstudie „Regelfinanzierung in der Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – Analyse der Finanzierungsmodelle aller Angebote der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich“ beauftragt.

Diese Studie liegt nun vor und bildet eine gute Grundlage für das Anliegen, eine Regelfinanzierung zu erreichen.

Assistierter Suizid: gemeinsame Stellungnahme des Dachverbandes Hospiz Österreich und der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG)

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Gemeinsame Stellungnahme von Dachverband Hospiz Österreich und Österreichischer Palliativgesellschaft zum aktuellen Diskussionsprozess über eine gesetzliche Regulierung des assistierten Suizids[1]

Präambel

Hospiz und Palliative Care stehen für das Prinzip eines würdevollen und lebenswerten Lebens bis zum Lebensende durch aktive und umfassende Betreuung und Begleitung. Hoher Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen leitet uns bei den nachfolgend ausgeführten Positionen, mit denen wir unsere Haltung konkretisieren.

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des §78 StGB bzw. einer künftigen Regelung zum Thema assistierter Suizid ist es aus unserer Sicht unverzichtbar, dass einige grundlegende Prinzipien sichergestellt werden:

  • Rahmenbedingungen für einen Tod in Würde und Sicherheit
  • Schutz vulnerabler Gruppen
  • Verhinderung von Missbrauch
  • Freiheit von Zwang bei der Entscheidung über das eigene Lebensende
  • Freiheit von Zwang und Sicherheit für das Gesundheitspersonal

 Allgemeine Anmerkungen

Von Respekt und Wertschätzung getragen, ist es das Ziel der Hospiz- und Palliativversorgung, die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung und ihrer Zu- und Angehörigen zu verbessern und sie bei den vielfältigen Problemen, die damit einhergehen, zu unterstützen. Leiden soll vorgebeugt und gelindert werden, insbesondere durch frühzeitige Erkennung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Belastungen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Natur.

Was die Hospiz- und Palliativversorgung kann

Eine adäquate Betreuung, Behandlung und Begleitung erfordern ein vielfältiges Angebot in einem System abgestufter Versorgung, um die richtigen Patienten zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu versorgen. Palliative Grundversorgung soll in allen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens geleistet werden. Spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung stellt darüber hinaus in komplexen Situationen und bei schwierigen Fragestellungen zusätzliche interprofessionelle Angebote zur Verfügung, die auf individuelle und unterschiedliche Bedarfs- und Bedürfnislagen abgestimmt sind. Die Grundhaltung der Hospiz- und Palliative Care auf allen Ebenen der Gesundheitsversorgung und der Gesellschaft zu integrieren ist ein zentrales Anliegen.

Was wir in der Versorgung von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen brauchen

Die langjährige Forderung, die Hospiz- und Palliativversorgung mit adäquaten Ressourcen auszustatten, gewinnt mit Blick auf die künftige Möglichkeit des assistierten Suizids zusätzlich an Dringlichkeit und Brisanz. Die aktuell zu konstatierende Mangelversorgung auf diesem Gebiet kann das Risiko bergen, dass Menschen sich der Option des assistierten Suizids zuwenden, weil keine angemessene Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung steht.

Daher muss aus unserer Sicht jetzt mehr denn je sichergestellt werden, dass Jede und Jeder, die oder der dies benötigt, Zugang zu Hospiz- und Palliativversorgung hat – leistbar, flächendeckend, unabhängig vom Wohnsitz, rund um die Uhr.

Alle Einrichtungen der abgestuften spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich müssen durch die öffentliche Hand voll finanziert werden. Zugleich müssen Maßnahmen der Suizidprävention ausgebaut und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. Mit Blick auf das genannte Risiko durch Mangelversorgung müssen auch Angebote und Einrichtungen zur Betreuung und Versorgung alter Menschen, von Menschen mit Behinderung und der Unterstützung für pflegende Angehörige ausgebaut und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden.

Bereits bestehende Möglichkeiten zur Wahrung der Autonomie am Lebensende wie die Errichtung einer Patientinnen- und Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder die Möglichkeit einer Erwachsenenvertretung müssen verstärkt im Bewusstsein der Bevölkerung verankert und einfach zugängig gemacht werden. Die Umsetzung des Vorsorgedialogs (im Sinne des Advance Care Planning) muss im mobilen Bereich und in Einrichtungen stationärer Betreuung finanziert werden.

Ein Basiswissen zu Hospiz und Palliative Care muss in den Grundausbildungen aller Gesundheits- und Betreuungsberufe und sozial-spirituellen Berufe integriert sein, dazu sollen spezialisierte Ausbildungsprogramme verstärkt von der öffentlichen Hand gefördert werden. Die umfassende Integration von Hospizkultur und Palliative Care in Einrichtungen der Seniorenbetreuung, Pflege und Geriatrie und Versorgungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung muss gestärkt werden.

Darüber hinaus sollte Wissen über Hospiz und Palliative Care schon in der schulischen Ausbildung Platz finden, zum Beispiel im Rahmen eines Ethik- oder Religionsunterrichtes oder durch das Projekt „Hospiz macht Schule“.

Verstärkte Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit sollen dabei unterstützen, Menschen über Betreuung am Lebensende zu informieren und ihnen die Angst vor Abhängigkeit, Autonomieverlust und Leid zu nehmen.


Wichtige Überlegungen zu einer Regulierung des assistierten Suizids aus Sicht von Hospiz und Palliative Care

Bei der rechtlichen Ausgestaltung einer Option zum assistierten Suizid, wie sie Regierung und Gesetzgeber planen, sind aus der Sicht von Hospiz und Palliative Care einige Eckpunkte zentral:

  • Ziel einer Regulierung ist es, assistierten Suizid für bestimmte Personen und unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen. Es soll keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf assistierten Suizid geben.
  • Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass eine Bereicherung durch die Assistenz zum Suizid ausgeschlossen wird.
  • Um die Möglichkeit des assistierten Suizids in Anspruch nehmen zu können, muss die betroffene Person zum Zeitpunkt der Willensäußerung ebenso wie zum Zeitpunkt der Durchführung:
    • volljährig sein und
    • entscheidungs- und urteilsfähig sein und
    • einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und
    • an einer diagnostizierten, chronisch fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebensdauer leiden und
    • die Entscheidung unbeeinflusst von Dritten und sozialem Druck treffen und
    • nicht an einer die Autonomie beschränkenden psychischen Erkrankung leiden, wie zum Beispiel einer behandelbaren Depression oder einer akuten Suizidalität.
  • Eine Sterbeverfügung im Sinne einer Festlegung auf einen assistierten Suizid zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft muss ausgeschlossen werden, da es zum späteren Zeitpunkt zu einer Kollision des natürlichen Willens mit dem vorausverfügten Willen kommen kann.
  • Eine assistierende Person (also eine Person, die Handreichungen bei der Verabreichung des Medikamentes leistet) muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit der assistierte Suizid straffrei ist:
    • Volljährigkeit
    • Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
    • Bereitschaft zur Hilfeleistung aus eigenem, schriftlich festgelegten Willen
    • Anwesenheit während des gesamten Prozesses bis zum Eintritt des Todes
    • Veranlassung medizinischer Maßnahmen bzw. Beiziehung medizinischer Unterstützung im Fall von Komplikationen
    • Erledigung der Dokumentations- und Meldepflichten
    • Suizidassistenz soll nicht auf Wiederholung ausgelegt sein.

Begleitende Personen, die nicht bei der Verabreichung des Medikaments assistieren, bleiben immer straffrei, auch wenn die assistierende Person nicht die Kriterien der Straffreiheit erfüllen sollte.

  • Assistierter Suizid ist keine Aufgabe des öffentlichen Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesens und keine Aufgabe der Hospiz- und Palliativversorgung. Vielmehr sind in allen Bundesländern – auf bundesweit einheitlicher Basis – Koordinationsstellen einzurichten, die dafür Sorge zu tragen haben,
    • dass unabdingbare Voraussetzungen für den assistierten Suizid, wie die Feststellung der Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit der suizidwilligen Person oder das Fehlen von Beeinflussung und Druck durch Dritte durch entsprechende Mechanismen überprüft werden,
    • dass von suizidwilligen Personen Beratungsangebote im Bereich Palliative Care, Psychiatrie sowie Sozialarbeit in Anspruch genommen werden können,
    • dass alle Verfahrensschritte rund um einen assistierten Suizid im Detail dokumentiert werden,
    • dass die Voraussetzungen für Begleitforschung geschaffen werden.
  • Keine Einrichtung im Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesen soll zu Aktivitäten im Zusammenhang mit assistiertem Suizid verpflichtet werden, ebenso wenig individuelle Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen.
  • Die künftige Regelung muss, wie dies auch der Verfassungsgerichtshof angesprochen hat, berücksichtigen, dass Entscheidungen zum Lebensende auch durch soziale und ökonomische Umstände beeinflusst werden. Daher müssen Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch vorgesehen werden, insbesondere im Hinblick auf das Risiko möglicher Entscheidungen zum Suizid unter dem Einfluss Dritter. Zum Zweck der Missbrauchsvorbeugung sind daher sowohl Mechanismen der prospektiven als auch der retrospektiven Kontrolle (auf der Basis einer detaillierten Dokumentation) vorzusehen.

Diese Eckpunkte sind aus der Perspektive von Hospiz und Palliative Care zentrale Elemente einer künftigen Regulierung des assistierten Suizids. Die Einführung einer Möglichkeit des assistierten Suizids, bevor eine Vollversorgung im Bereich Hospiz und Palliative Care sichergestellt ist, birgt aus unserer Sicht das große Risiko, dass Menschen sich nur aufgrund inadäquater Betreuungs- und Behandlungsangebote für den assistierten Suizid entscheiden, nicht aus freien Stücken. Das gilt es zu verhindern.

Hospiz- und Palliativversorgung bleiben im Interesse eines menschenwürdigen Lebensendes unverzichtbar.

Waltraud Klasnic, Präsidentin Dachverband Hospiz Österreich, 1030 Wien

Dr. Dietmar Weixler MSc (palliative care),  Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft, 1090 Wien


[1] Erarbeitet von der Arbeitsgruppe aus dem Dachverband Hospiz Österreich und der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) am 13.4.2021 (MMag. Christof Eisl, Dr. Christina Grebe MSc, Waltraud Klasnic, Priv. Doz. Dr. Gudrun Kreye, Univ. Prof. Dr. Rudolf Likar MSc, Dr. Veronika Mosich MSc, Mag. Werner Mühlböck MBA, Mag. Leena Pelttari MSc, DSA Bettina Pußwald, MSM, Sonja Thalinger MSc, Manuela Wasl MSc, Univ. Prof. Dr. Herbert Watzke, Dr. Dietmar Weixler MSc, Dr. Karin Zoufal)

Hauskrankenpflege im Zentrum – HiZ Ein Projekt, das seinen Weg geht, trotz Covid-19

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Was ist HiZ?

HiZ ist ein österreichweites Projekt von Hospiz Österreich gemeinsam mit den für das Projekt Verantwortlichen aus den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg. Das sind die landeskoordinierenden Hospiz- und Palliativorganisationen, in Vorarlberg dazu noch Connexia, Gesellschaft für Gesundheit und Pflege und der Landesverband Hauskrankenpflege, und die 21 Träger und die Krankenpflegevereine aus Vorarlberg. HiZ hat am 01.01.2019 begonnen und geht bis 31.12.2022. Die Bundesländer Tirol, Salzburg und Burgenland sind als Beobachter*innen vertreten. Das Ziel des Projektes ist es, über Maßnahmen der Organisationsentwicklung und Fortbildung die Mitarbeitenden der Hauskrankenpflege/Mobile Betreuung und Pflege in ihrer Arbeit mit schwerkranken und sterbenden Menschen zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit zentralen Stakeholdern in der Betreuung (Allgemeinmediziner*innen, spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung, Rettung, Apotheken, …) zu verbessern. Durch das Projekt ‚Hauskrankenpflege im Zentrum – HiZ‘ soll der Wunsch der Menschen, zu Hause betreut zu werden und auch zu Hause versterben zu können, stärker als bisher Realität werden.

Wie arbeitet HiZ?

Im Projekt HiZ arbeiten die 21 Träger und die Krankenpflegevereine aus Vorarlberg gemeinsam mit den Projektverantwortlichen aus den teilnehmenden Bundesländern in einem übergeordneten, österreichweiten Netzwerk zusammen. In diesen Netzwerktreffen erarbeiten sie mit der Begleitung von Hospiz Österreich und Univ. Prof. Dr. Ralph Grossmann, Organisationsberater, die für sie passende Umsetzung im Bundesland. Das Knowhow und die Erfahrungen aus dem Wiener Pilot, in welchem vier Träger (Arbeitersamariterbund, Caritas ED WIEN, Caritas Socialis CS, Volkshilfe Wien) in einem dreijährigen Projekt (2015 – 2018) sehr viel an Expertise und Erfahrung zur Umsetzung von Hospizkultur in der Hauskrankenpflege erarbeitet haben, fließen in die Netzwerktreffen mit ein. Mehr zum Wiener Pilotprojekt unter www.hpc-mobil.hospiz.at. Auf diese Weise werden Synergien optimal genutzt. Das vernetzte Arbeiten bringt zusätzliche Ideen, stärkt die Motivation und gibt viel Kraft, um kontinuierlich die Umsetzung auf Bundeslandebene gut voranbringen zu können. Diese wird von der landeskoordinierenden Hospiz- und Palliativorganisation, in Vorarlberg zusätzlich von Connexia und dem Landesverband Hauskrankenpflege getragen. Die Evaluierung des Projektes erfolgt durch das Kompetenzzentrum für Nonprofit Organisationen und Social Entrepreneurship der Wirtschaftsuniversität Wien, Mag.a Eva More-Hollerweger. Das Projekt wird anteilig vom Fonds Gesundes Österreich gefördert.

Was ist seit Projektbeginn in HiZ passiert?

In drei großen Netzwerkarbeitstreffen mit den Vertretungen der Träger und Krankenpflegevereine und den für das Projekt Verantwortlichen auf Bundeslandebene wurde an der Umsetzung gearbeitet. Alle benötigten Trainer*innen wurden in drei Trainer*innenschulungen ausgebildet. Die Palliativbeauftragten absolvieren zum Teil schon eine Grundausbildung, den Interprofessionellen Palliativbasislehrgang. Mit den dreitägigen Workshops für die Mitarbeiter*innen wurde begonnen, große Veranstaltungen für und mit den operativen Führungskräften wurden geplant bzw. durchgeführt. An den Zielen, Leistungen und Indikatoren wurde gearbeitet, ebenso an der Integration der neuen Rolle der Palliativbeauftragten. Das Curriculum der Mitarbeiter*innenworkshops wurde auf CoVid-19 Bedingungen adaptiert, in Vorarlberg wurde ein eigenes für Palliativbeauftragte entwickelt. Das alles ist nur ein kleiner Auszug aus dem Vielen, das einerseits auf Österreichebene und dann angepasst an das jeweilige Bundesland, bis dato umgesetzt wurde.

HiZ und CoVid-19

Ab März 2020 wurde es ein sehr herausforderndes Projektjahr. CoVid-19 hat im Projektverlauf Vieles durcheinander gebracht. Mehr Abstimmung hat uns geholfen, bestmöglich und flexibel auf die Situationen, die CoVid-19 ausgelöst hat, reagieren zu können. Wir haben Termine verschoben mit allen Konsequenzen – neue Räume finden, mit allen Beteiligten neue Termine vereinbaren usw. Onlinekompetenz wurde erarbeitet, und das entsprechende technische Equipment wurde gekauft. In der Folge wurde begonnen Arbeitstreffen auf Österreichebene wie im Bundesland online abzuhalten. Nur bei den Workshops waren sich bisher alle einig, dass diese nicht online durchführbar sind, da es bei den Workshops viel um die Haltung zu Hospiz und Palliative Care geht. Das Einfühlen, Nachspüren, Nachempfinden, Reflektieren und die Erfahrung der Teilnehmenden werden sehr direkt miteinbezogen, Mitarbeiter*innen mit unterschiedlichem Ausbildungsniveau werden gleichzeitig angesprochen. Am 19.01.2021 hatten wir ein österreichweites Zoom-Treffen mit allen Verantwortlichen aus den Bundesländern und allen Trägervertretungen. ES WAR SEHR BEEINDRUCKEND, und ist unter den Titel zu stellen: „HiZ lässt sich NICHT unterkriegen“. Die Motivation ist da, sogar verstärkt, weil alle noch mehr davon überzeugt sind wie notwendig, wichtig und unterstützend HPC in der Hauskrankenpflege ist, im normalen Arbeitsalltag und verstärkt in der Krisensituation. Natürlich braucht das Projekt mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen, nämlich rund 1 – 1,5 Jahre, um z.B. 80% Durchschulungsrate in jedem Träger zu erreichen. Alle Verantwortlichen, Träger, Krankenpflegevereine waren seit März 2020 trotz der vielen zusätzlichen Herausforderungen zu HiZ aktiv und sind es nach wie vor. Der österreichweite Austausch passiert mit großer Offenheit, das Eigene wird wechselseitig den anderen zur Verfügung gestellt. Verantwortliche, die Kooperation und Vernetzung leben, tragen dazu bei, dass die wichtigen Themen, die im Projekt HiZ vermittelt werden sollen, ankommen und voranschreiten, auch unter CoVid-19.

Warum hat HiZ – Hauskrankenpflege im Zentrum verschiedene Namen?

HPC Mobil – Hospizkultur und Palliative Care in der mobilen Pflege und Betreuung zu Hause

HiM – Hospizkultur und Palliative Care in den Mobilen Diensten

HPC zuhause Hospizkultur und Palliative Care zuhause

Das Projekt HiZ hat die Aufgabe, die Verantwortlichen, die Träger und Krankenpflegevereine jeden Bundeslandes zu unterstützen, den passenden Pilot zu entwickeln und aufbauen zu können. Die mobile Pflege und Betreuung zu Hause ist in den Bundesländern hinsichtlich den Ausgangsvoraussetzungen und der Durchführung unterschiedlich. In Vorarlberg z.B. gibt es einen sehr hohen Anteil an diplomiertem Personal in der Hauskrankenpflege, von denen viele bereits über Grundlagen in Hospiz und Palliative Care verfügen. Das ist in anderen Bundesländern nicht der Fall. Alle teilnehmenden Bundesländer werden durch die Integration von Hospizkultur und Palliative Care in der Hauskrankenpflege ihre Mitarbeiter*innen in der Arbeit mit schwerkranken und sterbenden Menschen erheblich unterstützen. Das Niveau und die Qualität der Betreuung von schwerkranken und sterbenden Menschen wird sich bei allen teilnehmenden Trägern und Krankenpflegevereinen zum Wohle der schwerkranken und sterbenden Patient*innen und deren Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen verbessern.

Dr.in Sigrid Beyer, Hospiz Österreich, Bereichsleitung HPC in der Grundversorgung, sigrid.beyer@hospiz.at;
Maria Eibel, BSc MA MBA, Hospiz Österreich, Koordination HPC in der Grundversorgung, maria.eibel@hospiz.at 

Ansprechpersonen in den Bundesländern:

Oberösterreich: Landesverband Hospiz Oberösterreich,
Projektleitung: Dr.in Birgit Hofmann-Bichler, birgit.hofmann-bichler@gmx.at

Kärnten: Landesverband Kärnten für Hospiz- und Palliativeinrichtungen
Projektleitung: DGKP Brigitte Pekastnig; office@klv-hospiz.at
Projektkoordination: Mag.a (FH) Anita Freithofnig-Aigner, anita.freithofnig.aigner@klv-hospiz.at

Steiermark: Hospizverein Steiermark
Projektkoordination: Mag.a Karin Oblak, hpc-mobil@hospiz-stmk.at

Vorarlberg: Projektleitungsteam
Hospiz Vorarlberg: Dr. Karl Bitschnau MAS, karl.bitschnau@caritas.at 
Connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege: Dietmar Illmer, dietmar.illmer@connexia.at 
Hauskrankenpflege Vorarlberg: Mag.a Angela Jäger, aj@hauskrankenpflege-vlbg.at

Foto Copyright: DV Hospiz Ö

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Ergebnisse der Datenerhebung Hospiz und Palliative Care in Österreich 2019

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Mit großer Freude und coronabedingter Verspätung geben wir die Ergebnisse der Datenerhebung zu Hospiz und Palliative Care in Österreich 2019 bekannt.

Sie finden im Datenbericht

  • die Daten 2019 der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene
  • die Daten 2019 der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • die Daten 2019 zur Befähigung von Ehrenamtlichen und im Rahmen des Universitätslehrgang Palliative Care
  • ausgewählte Daten der Projekte „Hospizkultur und Palliative Care in Alten- und Pflegeheimen“ und „Hospizkultur und Palliative Care in der mobilen Pflege und Betreuung zu Hause“ bzw. „Hauskrankenpflege im Zentrum“ bis 2019

Neu aufgenommen ist das letzte der oben erwähnten Kapitel, das ausgewählte Parameter unserer drei Projekte im Bereich der Grundversorgung darstellt . Die Grundversorgung umfasst alle Bereiche der Versorgung und Betreuung wie Akutspitäler, Alten- und Pflegeheime, mobile Pflege und Betreuung, den niedergelassenen Bereich der Hausärzt*innen u.a.

Einige Highlights:

  • Im Jahr 2019 waren in Österreich 354 spezialisierte Hospiz- und Palliativeinrichtungen für Erwachsene tätig (172 Hospizteams, 60 Mobile Palliativteams, 5 Tageshospize, 61 Palliativkonsiliardienste, 13 Stationäre Hospize und 43 Palliativstationen/-einheiten).
  • Die Mobilen Palliativteams betreuten 14.242 Patient*innen und deren Angehörige und Nahestehenden.
  • 3.591 Ehrenamtliche haben 425.300 Stunden eingebracht, über 60% davon in direkter Begleitung.
  • 2019 gab es in Österreich 31 spezialisierte Hospiz- und Palliativeinrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (12 Kinder-Hospizteams, 14 Mobile Kinder-Palliativteams, 4 Einheiten Pädiatrische Palliativbetten und 1 Stationäres Kinder-Hospiz mit psychosozialer Ausrichtung):
    Die Mobilen Kinder-Palliativteams betreuten 559 junge Patient*innen und 1.167 Familienmitglieder.
    235 Ehrenamtliche haben 17.800 Stunden geleistet, mehr als 70% davon in direkter Begleitung der Familien .
    siehe ausführlicher auch auf www.kinder-hospiz.at 
  • Seit 2004 (seit damals werden Daten erhoben) haben 10.186 Menschen den Befähigungskurs für Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung absolviert, der die Voraussetzung für ehrenamtliche Hospizbegleitung ist.
  • Von 1998 bis Ende 2019 haben 4.625 Personen in 159 Lehrgängen von 11 Anbietern in sieben Bundesländern den Interprofessionellen Palliativbasislehrgang abgeschlossen.
  • Mit Ende 2019 war im Universitätslehrgang Palliative Care 157 Personen der Titel Master of Science verliehen worden.
  • Seit Projektbeginn bis Ende 2019 fanden in 187 Alten- und Pflegeheimen 560 Workshops Palliative Geriatrie à 36 Stunden mit 11.440 Mitarbeiter*innen aller Berufsgruppen statt.

Wir danken allen, die sich tagtäglich dafür einsetzen, dass Menschen in der letzten Phase ihres Lebens und am Lebensende bestmöglich versorgt werden, heuer unter besonders herausfordernden Bedingungen!

Wir danken allen, die dazu beigetragen haben, dass die Datenerhebung 2019 stattfinden konnte, indem sie dokumentiert, eingegeben, kontrolliert, bestätigt, ausgewertet haben.

Wir danken der Wiener Städtischen Versicherung für die langjährige Unterstützung der Datenerhebung und der stetigen Weiterentwicklung derselben!