In der gut besuchten Pressekonferenz des Dachverbands Hospiz Österreich und der Caritas am 1.4.2010 in Wien forderten
Waltraud Klasnic und Michael Landau, Hospiz nicht zum Spielball zwischen Gesundheit und Sozialem zu machen ...
Im letzten Jahrzehnt hat sich in Österreich der Hospiz- und Palliativbereich beständig entwickelt. "Österreich ist auf einem guten Weg, auch im europäischen Vergleich. Um diesen Weg weiterzugehen müssen den Worten und Plänen im politischen Bereich jetzt Taten folgen. Das Recht in Würde zu sterben und das Verbot von Tötung auf Verlangen müssen endlich in der Bundesverfassung explizit verankert werden", bekräftigte Caritasdirektor Michael Landau anlässlich einer Pressekonferenz am Gründonnerstag. Er bedauere, dass
in der Hospiz- und Palliativversorgung "alle zuständig sind und doch keiner". Gesundheit und Soziales müssen daher in der Politik
endlich zusammen gesehen werden. Waltraud Klasnic, Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich: "Es muss einen Rechtsanspruch
auf eine abgestufte Hospiz und Palliativversorgung geben - für alle Menschen erreichbar, zugänglich und leistbar." Das bedeute
auch, dass die Zuständigkeit für die Hospiz- und Palliativversorgung eindeutig zwischen dem Gesundheits- und Sozialbereich, sowie
den Sozialversicherungen abgestimmt werden müsse. "Es kann nicht sein, dass die Versorgung am Lebensende Spielball zwischen diesen Bereichen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung, ist", so Klasnic.
Die österreichweite Umsetzung einer abgestuften Versorgung im Hospiz- und Palliativbereich ist noch Stückwerk. Die Hospiz- und Palliativarbeit muss in allen Formen - stationär, teilstationär, vor allem aber mobil - in die Regelfinanzierung des Gesundheitswesens integriert werden. "Es darf nicht am Geld scheitern, dass Menschen die Betreuung und Pflege erhalten, die sie gerade am Lebensende brauchen", so Landau. Das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) hat bereits im Jahr 2004 Konzepte und Standards für eine bundesweit gleichwertige abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung und deren Finanzierung festgeschrieben. Das Regierungsprogramm von November 2008 sieht vor, dass die Angebotsentwicklung an Hospizteams, mobilen Palliativteams, Palliativkonsiliardiensten, an Hospiz- und Palliativbetten, auch in Heimen, sowie an Tageshospizen gemäß dem erwähnten ÖBIG-Plan umzusetzen ist. Es ist demnach ein eindeutig erklärtes politisches Ziel, den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich vorrangig zu betreiben und entsprechend zu sichern. Bis heute fehlt allerdings eine Finanzierung und damit die entscheidende Basis für einen zügigen Ausbau einer flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung. "Derzeit existieren in jedem Bundesland andere Modelle und Finanzierungen", betonte Klasnic.
Verankerung in der Verfassung
Waltraud Klasnic berichtete von positiven Signalen aller Parteien zum Vorstoß von Dachverband und Caritas zur Verankerung des "Nein" zur aktiven Sterbehilfe in der Verfassung. Ende Februar sind sämtliche Parteien durch den Dachverband aufgefordert worden, zu der Forderung und einem damit verbundenen Anspruch auf bestmögliche Schmerzbehandlung Stellung zu nehmen. Es gebe einen prinzipiellen überparteilichen Konsens in dieser Frage, sagte Klasnic.
Familienhospizkarenz - Inanspruchnahme unter den Erwartungen
Die Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz liegt nach wie vor unter den Erwartungen. 2008 waren es 585 Personen, die dokumentiert wurden. Es fehlt seit der Einführung 2002 die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf existenzielle Absicherung für die Zeit der Familienhospizkarenz zur Betreuung sterbender Angehöriger oder schwerst erkrankter Kinder. Landau appelliert an die verantwortlichen PolitikerInnen: "Die Menschen benötigen Sicherheit - in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr denn je. Ohne eine entsprechende soziale Absicherung ist es für viele Menschen nicht möglich, in Familienhospizkarenz zu gehen, sie können es sich schlicht weg nicht leisten."